Kosten

Praxis Birzer Grundsätzlich ist eine Abrechnung der Psychotherapie über Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung (hier im sogenannten Kostenerstattungsverfahren) möglich. Manche Patient*innen entscheiden sich auch, aus bestimmten Gründen die Therapiekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Private Krankenversicherung:

Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Hierzu bestehen mit den Versicherten individuelle Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie am besten vor dem Erstgespräch die Versicherungskonditionen mit Ihrer privaten Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz).

Gesetzliche Krankenversicherung:

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ein Anrecht auf die Behandlung bei einer*m qualifizierten, approbierten Psychotherapeut*in, auch wenn diese*r keinen Vertragsarztsitz inne hat. Demnach kann in meiner Praxis eine Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte über das sogenannte Kostenerstattungssystem nach §13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen und abklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Hierbei können Sie gleich erfragen, ob Ihre Krankenkasse eine sogenannte „Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung“ benötigt und wer diese ausstellen soll (niedergelassene*r Psychotherapeut*in, Arzt/Ärztin oder Psychiater*in). Im Erstgespräch kläre ich Sie dann über die weiteren Schritte auf.

Falls Sie vor unserem Erstgespräch bei einer*m Therapeut*in mit Vertragsarztsitz zu einer sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ waren, lassen Sie sich bitte das Formular PTV11 „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ mitgeben. Dort muss vermerkt sein, dass die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Richtlinien-Psychotherapie (nicht Akutbehandlung) gegeben ist, Sie diese jedoch nicht bei der*m ausstellenden Therapeut*in aufnehmen können.

Selbstzahlende:

Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahlende sind unabhängig von Ihrer Versicherung. Das bedeutet, dass diese nicht zwingend von der Durchführung der Psychotherapie zu informieren ist. Auch die Vorgaben der Versicherungen hinsichtlich Gesamtanzahl und Frequenz der Sitzungen greifen nicht, woraus sich entsprechende Gestaltungsspielräume ergeben. Bei Selbstzahlenden berücksichtige ich bezüglich der Behandlungskosten die individuelle soziale Situation.

Beihilfeberechtigte:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz). Bitte nehmen Sie am besten vor dem Erstgespräch Kontakt mit der zuständigen Beihilfestelle auf und lassen Sie sich die notwendigen Therapieantragsunterlagen zusenden.

Kontakt:

Dipl. Psych. C. Birzer
Psychologische Psychotherapeutin (TP)
Große Gartenstraße 44
14776 Brandenburg an der Havel
0176.81855707
praxis.birzer@posteo.de