Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich nur mit privat Versicherten, Selbstzahlenden oder bestimmten gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Bitte informieren sie sich hier, ob eine Therapie bei mir für sie in Frage kommt.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Hierzu bestehen mit den Versicherten individuelle Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie am besten vor dem Erstgespräch die Versicherungskonditionen mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3-facher Satz) und seit 1.Juli 2024 auf der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Das heißt, ich berechne für eine Sitzung aktuell zwischen 126,02€ und 167,58€, je nachdem ob Sprechstunde, Probatorische Sitzung, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie.
Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Beihilfestelle auf und lassen Sie sich die notwendigen Therapieantragsunterlagen zusenden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3-facher Satz) und seit 1.Juli 2024 auf der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Das heißt, ich berechne für eine Sitzung aktuell zwischen 126,02€ und 167,58€, je nachdem ob Sprechstunde, Probatorische Sitzung, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie.
Selbstzahlende
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahlende sind unabhängig von Ihrer Versicherung. Das bedeutet, dass diese nicht zwingend von der Durchführung der Psychotherapie zu informieren ist. Auch die Vorgaben der Versicherungen hinsichtlich Gesamtanzahl und Frequenz der Sitzungen greifen nicht, woraus sich entsprechende Gestaltungsspielräume ergeben. Eine Sitzung kostet aktuell 126,02€.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sollten sie bei der Bahn BKK oder der MKK BKK (früher: BKK VBU) versichert sein, können sie sich bei mir melden (am besten per E-Mail) und wir vereinbaren ein Erstgespräch oder ich setze sie auf meine Warteliste. Mit diesen beiden Krankenkassen kann ich problemlos abrechnen.
Da Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen ein Anrecht auf die Behandlung bei einer*m qualifizierten, approbierten Psychotherapeut*in haben, auch wenn diese*r keinen Vertragsarztsitz inne hat, können sie bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob diese eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ bei mir bezahlt. Manche Krankenkassen lehnen dies zunächst ab, dann ist oft ein Wechsel der Krankenkasse einfacher und zügiger. Manche Krankenkassen verlangen eine Liste mit Absagen von Vertragstherapeut*innen und ein Dringlichkeitsschreiben eines Arztes oder einer Ärztin. Sollte ihre Krankenkasse einer „außervertraglichen Psychotherapie“ bei mir grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen, melden sie sich gerne bei mir per E-Mail und ich unterstütze sie bei den benötigten Unterlagen, soweit mir das möglich ist.
Kontakt:
Dipl. Psych. C. Birzer
Psychologische Psychotherapeutin (TP)
Große Gartenstraße 44
14776 Brandenburg an der Havel
0176.81855707
praxis.birzer@posteo.de