Kosten

Praxis Birzer

Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich nur mit privat Versicherten, Selbstzahlenden oder einigen wenigen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Bitte informieren sie sich hier, ob eine Therapie bei mir für sie in Frage kommt.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Hierzu bestehen mit den Versicherten individuelle Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie am besten vor dem Erstgespräch die Versicherungskonditionen mit Ihrer privaten Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; aktuell 2,7-facher Satz, das sind 108,59€ pro Sitzung). Da die GOP seit Jahren nicht angepasst wurde, müssen sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Beihilfestelle auf und lassen Sie sich die notwendigen Therapieantragsunterlagen zusenden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; aktuell 2,7-facher Satz, das sind 108,59€ pro Sitzung). Da die GOP seit Jahren nicht angepasst wurde, müssen sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Selbstzahlende

Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahlende sind unabhängig von Ihrer Versicherung. Das bedeutet, dass diese nicht zwingend von der Durchführung der Psychotherapie zu informieren ist. Auch die Vorgaben der Versicherungen hinsichtlich Gesamtanzahl und Frequenz der Sitzungen greifen nicht, woraus sich entsprechende Gestaltungsspielräume ergeben. Eine Sitzung kostet aktuell 108,59€.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sollten sie bei der Bahn BKK oder der MKK BKK (früher: BKK VBU) versichert sein, können sie sich bei mir melden (am besten per E-Mail) und wir vereinbaren ein Erstgespräch oder ich setze sie auf meine Warteliste. Mit diesen beiden Krankenkassen kann ich problemlos abrechnen.
Da Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen ein Anrecht auf die Behandlung bei einer*m qualifizierten, approbierten Psychotherapeut*in haben, auch wenn diese*r keinen Vertragsarztsitz inne hat, können sie bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob diese eine sogenannte „außervertragliche Psychotherapie“ bei mir bezahlt. Meistens ist das nicht ohne größeren Aufwand möglich. Oft ist ein Wechsel der Krankenkasse in vielen Fällen einfacher und zügiger.

Kontakt:

Dipl. Psych. C. Birzer
Psychologische Psychotherapeutin (TP)
Große Gartenstraße 44
14776 Brandenburg an der Havel
0176.81855707
praxis.birzer@posteo.de